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Suchmaschinen bieten gelegentlich auch die Möglichkeit
der Seiten-Abmeldung. Genau wie bei der Anmeldung muss hierbei die
URL der nicht mehr benötigten Seite angegeben werden.
Diese muss aber vorher auf dem Server gelöscht
werden. Ein meist innerhalb kurzer Zeit erfolgender Seitenaufruf
durch die Suchmaschine führt zur Feststellung, dass die betroffene
Seite nicht mehr vorhanden ist und zur anschliessenden Löschung
im Datenbestand der Suchmaschine.
Soweit jedenfalls die Theorie. In der Praxis zeigt
es sich, dass Suchmaschinen immer wieder versuchen, auch gelöschte
Seiten abzurufen, sobald sie auf einer Seite einen Link auf die
nicht mehr vorhandene Seite finden. Da nicht jeder Site-Betreiber
seine Seiten aktiv pflegt, finden Sie in Ihren Protokoll-Dateien
immer wieder versuchte Seitenaufrufe nicht mehr existierender Seiten
durch Suchmaschinen.
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